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SitemapJugendclub Linie 15 - Anspruch

Der Jugendclub Linie 15 richtet sich an Jungen und junge Männer.

Seit 1991 fordert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in § 9 Abs. 3, "die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern."

Ein klarer Auftrag also auch an geschlechtsbezogene Jungenarbeit. Im Landesjugendplan NRW ist Jungenarbeit seit 1999 als Förderschwerpunkt ausdrücklich vorgesehen.

Weitere Informationen dazu findet Ihr hier: www.lagjungenarbeit.de

 

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