|
Jugendclub Linie 15
- Anspruch
Der
Jugendclub Linie 15 richtet sich an Jungen und junge Männer.
Seit 1991 fordert das Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG) in § 9 Abs. 3,
"die unterschiedlichen Lebenslagen von
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen
abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu
fördern."
Ein klarer Auftrag also auch an
geschlechtsbezogene Jungenarbeit. Im Landesjugendplan NRW ist
Jungenarbeit seit 1999 als Förderschwerpunkt ausdrücklich
vorgesehen.
Weitere Informationen dazu findet Ihr hier:
www.lagjungenarbeit.de
zur Übersicht
Anspruch zurück
    
     |